
Verbandskasten /Warndreieck
Quadfahrer sind lt. §35h der StVZO verpflichtet ein Erste-Hilfe-Set nach DIN 13164 mitzuführen.
Die Verbandskästen mit dieser DIN-Nr. müssen auch für Kraftfahrzeuge verwendet werden.. Die Verbandstasche die Motorradfahrer benutzen ist nicht erlaubt.
Ebenso muß ein Warndreieck mitgeführt werden (ein Warndreieck in Form eines Helmüberzugs ist nicht erlaubt)
Ausnahme: bei Einsätzen in land-oder forstwirtschaftlichen Betrieben entfällt die Mitführpflicht des Erste-Hilfe-Materials.
Gruß
