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arcticcatachim
Administrator
Registriert: Fr 17. Jul 2009, 20:03 Beiträge: 508 Wohnort: Schmelz
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 Begriff ZUG/LOF
ZUG/Lof bedeutet = ZUGM.ACKERSCHLEPPER oder ZUGM.GERAETETRAEGER Schl. Nr.: 8710 ZUG.MACKERSCHLEPPER EG-Typengenehmigung n.: 2003/37/EG oder EBE Schl. Nr.: 8720 ZUG.GERAETETRAEGER EG-Typengenehmigung n.: 2003/37/EG oder EBE
Die Eignung des Fahrzeuges als Zugmaschine-Ackerschlepper oder Zugmaschine-Geräteträger ist wie nachzuweisen: Eine geeignete Anhängervorrichtung muss vorhanden sein. Die Zugkraft muss mindestens das 0,3fache des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs betragen (F = 0,3 x zGG). (Gegebenenfalls) Anbau von Arbeitsgeräten
Gruß arcticcatachim
_________________ Achim Schmitz alias a r c t ic c a t a c h i m
Und immer schön dran denken - Beiträge schreiben - Danke !
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| Mo 3. Aug 2009, 14:06 |
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Bison
Greenhorn
Registriert: Sa 22. Aug 2009, 18:48 Beiträge: 9 Wohnort: Reutlingen
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 Re: Begriff ZUG/LOF
Die einzig wahre Zulassung. Das geile ist ja, das es das nur bei uns gibt. Im Land der Normen und Gesetze.
_________________ Viele Grüße aus dem Königreich Württemberg
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| So 23. Aug 2009, 20:26 |
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[ 2 Beiträge ] |
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